Mit Beschluss vom 17.4.2010 wies das BVerwG die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 7.8.2009 zurück. Bedeutsam ist die Entscheidung mit Blick auf die bis dato bestehende Rechtsunsicherheit zum Erfordernis des Verweilens der betroffenen Art in einem günstigen Erhaltungszustand nach Art. 16 Abs. 1 FFH-RL. mehr »
In seinem vorgenannten Beitrag geht Wegener der insbesondere vom früheren Richter am BVerwG Vallendar geäußerten Kritik am europäischen Naturschutzrecht sowie der zunehmend weiter werdenden Klagerechte von Naturschutzvereinigungen nach. Er kommt zu einem ausgewogenen Ergebnis und unterbreitet einen eigenen Lösungsvorschlag. mehr »
In der zweiten Runde des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Rebublik Österreich wegen (angeblich) unzureichender Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie liegen nunmehr die Schlussanträge der Generalanwältin vor. Diese zeichnen sich durch einen breiten allgemeinen Teil aus, lassen dann aber bei der Anwendung der allgemeinen Überlegungen auf den konkreten Einzelfall etwas an Tiefe zu wünschen übrig. mehr »
In Bezug auf die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote hat das BVerwG der Verwaltung bereits eine fachliche Einschätzungsprärogative hinsichtlich der Tabestandsverwirklichung zugestanden, solange und soweit sich die Fachwissenschaften nicht als eindeutiger Erkenntnisgeber erweisen (Urteil vom 9.7.2008 – 9 A 14.07 -, Rdnr. 59 ff.). Bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung war hingegen erst in jüngerer Zeit zu lesen gewesen, dass sich hier Beurteilungsspielräume verbieten (so etwa OVG Bremen, Urteil vom 4.6.2009 – 1 A 9/09 -). Dabei hat das BVerwG insoweit ebenfalls Beurteilungsspielräume der Verwaltung bereits anerkannt, diese aber bislang noch auf die Erfassung der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL sowie die Bestandsbewertung von Arten und Lebensräumen beschränkt (Urteil vom 12.3.2008 – 9 A 3.06 -, Rdnr. 74 f.). Der Beitrag greift dies auf und denkt die von der nationalen Rechtsprechung bereits angetippten Argumente weiter. mehr »
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des BUND gegen den Bau eines Teilstücks der Autobahn A 44 (Kassel – Herleshausen) zwischen Hessisch Lichtenau-Ost und Hasselbach abgewiesen. Im planfestgestellten Abschnitt verläuft die Trasse zwischen Teilen des FFH-Gebiets “Werra- und Wehretal” sowie in der Nachbarschaft weiterer Natura-2000-Gebiete, ohne diese direkt zu berühren. mehr »
Mit wohlgewählten Worten kritisiert Gärditz – im Ergebnis zutreffend – das Urteil des EuGH vom 14.01.2010. Aufbau und Inhalt des Urteils folgend macht er auf zwei Konsequenzen aufmerksam:
(1) Die Fokussierung der Gebietsauswahl auf rein naturschutzfachliche Belange führt zu einer ressourcenverschwendenden Gebietsschutzpraxis, die sich auch nachteilig auf das eigentlich von der FFH-Richtlinie verfolgte Ziel des Biodiversitätsschutz auswirkt und
(2) – etwas pointiert – das Ende der Rechtssicherheit ist eingeläutet. mehr »
Der im deutschsprachigen Raum wohl meistbeachtete Kritiker der Rechtsprechung des EuGH zur FFH-VP (im Zusammenwirken mit der Verbandsklage) meldet sich zurück. In gewohnter Plakativität wiederholt er seine Kritik. mehr »
Die praktische Bedeutsamkeit der FFH-Abweichungsprüfung nach Art. 6 Abs. 4 FFH-RL ist bekannt. Hösch nimmt sich der Aufgabe an, überblicksartig, es aber gleichwohl nicht an der nötigen Tiefe fehlen lassend die wesentlichen “Stolpersteine” dieser Prüfung darzustellen. mehr »
Dass den sog. charakteristischen Arten im Rahmen der FFH-VP eine nicht gering zu schätzende Bedeutung zukommt, dürfte inzwischen unstreitig sein. Geben sie doch Auskunft über den Erhaltungszustand eines geschützten Lebensraumtyps nach Anhang I FFH-RL. Trautner erläutert in für den fachwissenschaftlichen Laien sehr eingängiger Weise die derzeit (noch) bestehenden diesbezüglichen Schwierigkeiten. mehr »
Die Bundesrepublik kann das erforderliche Einvernehmen zur Aufnahme des bereits gemeldeten Gebietes “Unterems und Außenems” nicht aus wirtschaftlichen Gründen verweigern. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil v. 14.01.2010 – Rs. C-226/08 – entschieden und damit die Auffassung der Bundesrepublik Deutschland wie auch der Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen v. 09.07.2008 bestätigt. mehr »
Im Rahmen seines Beschlusses über die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde des BUND gegen die Entscheidung des VGH Kassel zum Verkehrslandeplatz Kassel Calden hat das Bundesverwaltungsgericht erstmalig die Frage, ob eine artenschutzrechtliche Ausnahme auch in den Fällen denkbar ist, in denen sich die betroffenen Arten bereits vor Realisierung des Vorhabens in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, bejaht. Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichtes vermag unter Berücksichtigung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes allerdings nur wenig überzeugen. Der Beitrag stelltden Kontext der Entscheidung dar, zeigt die Schwächen der bisherigen Argumentation auf und leitet einen eigenen Lösungsansatz her.
Die vom Autor im Titel aufgeworfene Fragestellung nach der Schwelle zur erheblichen Beeinträchtigung ist für die Praxis von höchster Bedeutung. Allerdings bleibt der Autor die Antwort auf seine Frage schuldig. Der Erheblichkeitsbegriff ist für Thyssen auch nur das verbindende Element, um den Bogen vom Gebietsschutz über den Artenschutz zur Eingriffsregelung zu spannen. Allerdings ist der Erheblichkeitsbegriff hierfür nur bedingt geeignet und so stellt der Beitrag eine mehr oder weniger zusammenhnagslose Zusammenstellung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu diesem breiten Themenspektrum dar. Naturgemäß geht ein solcher Beitrag eher in die Breite als in die Tiefe, wenn der Autor es – wie hier – nicht schafft, einen eigenen Schwerpunkt zu setzen. Der Beitrag eignet sich dann auch eher als Einsteigerlektüre zum Thema Naturschutzrecht, als zu weitergehenden Erkenntnisgewinn.
In seinem Beitrag geht Fischer-Hüftle der interessanten Frage zum Verhältnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung zur - etwas vereinfacht – Befreiung von den Verboten einer Landschafts- bzw. Naturschutzverordnung. mehr »
Mit Beschluss v. 28.12.2009 – 9 B 26.09 – hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von Naturschutzverbänden gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts v. Urteil v. 10.11.2008 – 7 KS 1/05 – zurückgewiesen. Das OVG Lüneburg hatte die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung Waake im Zuge der B 27 östlich von Göttingen abgewiesen. mehr »
Sehr kritisch zum Verhältnis von Wasserrecht und Naturschutzrecht nach geltendem Recht bzw. nach dem Verständnis der (bislang) herrschenden Meinung äußert sich Reinhardt in NuR 2009, 517 ff. mehr »
Unter Auswertung der jüngeren und jüngsten einschlägigen Rechtsprechung und Literatur beschäftigen sich Spieth und Appel detailliert mit der FFH-Abweichungsprüfung. Das ist insoweit am Puls der Zeit, als inzwischen festzustehen scheint, dass Vorhaben mit einmal identifizierter FFH-Relevanz wohl nur sehr selten unterhalb der Erheblichkeitsschwelle des § 34 Abs. 2 BNatSchG bleiben werden, sie allenfalls unter Zuhilfenahme von Vermeidungsmaßnahmen unter diese gedrückt werden können. Um sich gegen die damit verbundenen Pronoseunsicherheiten zu schützen, ist es jedoch häufig ratsam, jedenfalls hilfsweise eine Abweichungsprüfung vorzunehmen. Die Abweichungsprüfung steht damit inzwischen gleichsam im Zentrum des europäischen Habitatschutzrechts. mehr »
Mit Urteil vom 21.8.2009 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die Klage des Bundes für Umwelt und Naurschutz (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main abgewiesen. Damit bestätigten die Kasseler Richter ihre vorläufige Rechtsauffassung in den Eilbeschlüssen vom Januar 2009. mehr »
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage von neun eigentumsbetroffenen Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Autobahn A 33 Bielefeld – Osnabrück, Abschnitt 6, Bielefeld – Steinhagen, abgewiesen. Die Klage betrifft ein rund 8 km langes Teilstück, den mittleren von drei Planungsabschnitten, mit denen eine etwa 27 km lange Lücke im Fernstraßennetz zwischen bereits bestehenden Abschnitten der A 33 bei Borgholzhausen im Norden und Bielefeld im Süden geschlossen werden soll. mehr »
Mit Beschluss vom 11.08.2009 ging das OVG Berlin-Brandenburg diversen artenschutzrechtlichen Fragen mit Blick auf den Elbebiber nach. In der Sache ging es um einen Waldeigentümer, der der durch den Damm von Elbebibern bewirkten Vernässung von etwa 20 % der von ihm bewirtschafteten Waldfläche Einhalt gebieten und den Damm zurückbauen wollte. mehr »