Vertragsverletzungsverfahren: Kommission verschickt die mit Gründen versehene Stellungnahme

Mit Schreiben vom 10. April 2006 hat die Europäische Kommission ihre bereits erwartete „mit Gründen versehene Stellungnahme“ an die Bundesrepublik Deutschland verschickt. Damit ist das außergerichtliche Vertragsverletzungsverfahren 2001/5117 der Kommission in die „heiße“ Phase getreten. Eine Verurteilung Deutschlands zur Zahlung von Zwangsgeld in Millionenhöhe, wie sie mancher Politiker schon einmal heraufbeschwört, liegt aber noch in weiter Ferne. Voraussetzung hierfür wäre zunächst die Verurteilung Deutschlands im – bisher noch nicht eingeleiten – gerichtlichen Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Art. 226 EG sowie die sich der Verurteilung anschließende Durchführung des außergerichtlichen und gerichtlichen zweiten Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Art. 228 II EG. Bis dahin haben die Länder und der Bund noch ausreichend Zeit, möglichen Strafzahlungen durch Nachmeldungen von Vogelschutzgebieten zu begegnen. Überstürzte Eile ist jedenfalls im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren nicht geboten.

Das Schreiben der Kommission können Sie hier als pdf-Datei (1MB) herunterladen.

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