OVG Rh.-Pfl., Urteil v. 16.3.2006 – 1 A 10884/05.OVG -

Der Schutz des Rotmilan kann es gebieten, die Errichtung einer bevorzugt im Außenbereich zulässigen Windkraftanlage auch ausserhalb ausgewiesener Europäischer Vogelschutzgebiete scheitern zu lassen. Zu der nach der Vogelschutz-Richtlinie vorgeschriebenen Erhaltung und Pflege der Lebensräume kann es auch gehören, den schützenswerten Lebensraum einer geschützten Vogelart von einer im Außenbereich bevorzugt zulässigen Bebauung freizuhalten, wenn gerade diese Bebauung geeignet ist, dem Schutzziel der Erhaltung der Art spürbar entgegenzuwirken.

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