EuGH, Urteil v. 7.12.2000 – Rs. C-374/98 – [Basses Corbières]

Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten verstoßen, dass sie keinen Teil des Gebietes Basses Corbières zum besonderen Schutzgebiet erklärt und es versäumt hat, für dieses Gebiet besondere Schutzmaßnahmen zu treffen, die hinsichtlich ihrer geografischen Ausdehnung ausreichend sind.

Weitere Informationen:

Entscheidungsbesprechung:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • Slg. 2000, I-10799
  • NVwZ 2001, S. 549 ff.
  • NuR 2001, S. 210 ff.

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