Bernd Thyssen (NuR 2010, S.9 ff.)
Wann ist erheblich “erheblich”?

Die vom Autor im Titel aufgeworfene Fragestellung nach der Schwelle zur erheblichen Beeinträchtigung ist für die Praxis von höchster Bedeutung. Allerdings bleibt der Autor die Antwort auf seine Frage schuldig. Der Erheblichkeitsbegriff ist für Thyssen auch nur das verbindende Element, um den Bogen vom Gebietsschutz über den Artenschutz zur Eingriffsregelung zu spannen. Allerdings ist der Erheblichkeitsbegriff hierfür nur bedingt geeignet und so stellt der Beitrag eine mehr oder weniger zusammenhnagslose Zusammenstellung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu diesem breiten Themenspektrum dar. Naturgemäß geht ein solcher Beitrag eher in die Breite als in die Tiefe, wenn der Autor es – wie hier – nicht schafft, einen eigenen Schwerpunkt zu setzen. Der Beitrag eignet sich dann auch eher als Einsteigerlektüre zum Thema Naturschutzrecht, als zu weitergehenden Erkenntnisgewinn.

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2 Kommentare zu “Bernd Thyssen (NuR 2010, S.9 ff.)
Wann ist erheblich “erheblich”?”

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    Of course, every essay assignment is different and it’s important to
    be mindful of that.

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    This is a great story. Thanks!

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