BVerwG, Beschluss v. 24.8.2000 – 6 B 23/00 – [Gebietsmeldung]

Den Mitgliedstaaten steht bei der Aufnahme der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der FFH- Richtlinie in die nationale Vorschlagsliste ein naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum zu.

Das Vorkommen prioritärer natürlicher Lebensraumtypen oder Arten zwingt nicht ohne Ausnahme zur Aufnahme des Gebietes in die nationale Vorschlagsliste.

Verfahren:

  • OVG Koblenz, Urteil v. 11.2.2000 - 8 A 10321/99 -
  • VG Neustadt, Urteil v. 27.8.1998 - 2 K 2252/97.NW -

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • NVwZ 2001, 92 ff.
  • NuR 2001, 45 ff.
  • DVBl 2001, 375 ff.

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