BVerwG, Beschluss v. 11.11.2009 – 4 B 57.09 – [Flughafen Braunschweig-Wolfsburg]

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 11.11.2009 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OVG Lüneburg zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens Braunschweig zurückgewiesen.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hatte den Flughafenausbau im Januar 2007 durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses genehmigt. Die hiergegen gerichteten Klagen von Anwohnern und des Naturschutzbundes Niedersachsen wies das Oberverwaltungsgericht Lüneburg durch Urteil vom 20.05.2009 ab, soweit sie dagegen gerichtet waren, dass der Planfeststellungsbeschluss die Verlängerung der Start- und Landebahn von 1 .700 auf 2 .300 m zulässt.

Das Urteil des Niedersächsischen OVG vom 20.05.2009 – 7 KS 28/07 – ist damit rechtskräftig.

Weitere Informationen:

Entscheidungsbesprechungen:

  • Stephan Gatz, jurisPR-BVerwG 1/2010

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