BVerwG, Beschluss v. 17.06.2009 – 4 BN 28/08 – [Nachmeldung von Vogelschutzgebieten]

Mit Beschluss v. 17.06.2009 – 4 BN 28/08 – hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen das Urteil des OVG Lüneburg v.  22.05.2008 – 7 KS 28/07 – wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

In der Sache ging es um eventuelle Konflikte zwischen planfeststellungsersetzender Bauleitplanung und einem (faktischen) Vogelschutzgebiet. Die Antragsteller rügten insoweit auch die letztlich erfolgte Abgrenzung des ursprünglich “nur” faktischen Vogelschutzgebietes, diese berücksichtigte nämlich die Straßenplanung der Gemeinde.

Das Revisionsverfahren – so das Bundesverwaltungsgericht – könne zur weiteren Klärung der Frage beitragen, ob ein Bebauungsplan für eine Umgehungsstraße, der beschlossen wurde, ohne zu klären, ob die Trasse in einem faktischen Vogelschutzgebiet lag, allein deshalb als wirksam betrachtet werden kann, weil das Land der Europäischen Kommission das fragliche Gebiet nach der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans als Europäisches Vogelschutzgebiet nachgemeldet hat, ohne das Plangebiet in die Meldung einzubeziehen.

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