BVerwG, Beschluss v. 28.12.2009 – 9 B 26.09 – [Ortsumgehung Waake]

Mit Beschluss v. 28.12.2009 – 9 B 26.09 – hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von Naturschutzverbänden gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts v. Urteil v. 10.11.2008 – 7 KS 1/05 – zurückgewiesen. Das OVG Lüneburg hatte die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung Waake im Zuge der B 27 östlich von Göttingen abgewiesen.

Die Kläger haben beanstandet, dass das Oberverwaltungsgericht sie für nicht befugt gehalten hat, die nach ihrer Meinung nicht gesicherte Finanzierung des Vorhabens zu rügen. Außerdem habe das Oberverwaltungsgericht verfahrensfehlerhaft angenommen, dass das Vorhaben zu keiner erheblichen Beeinträchtigung eines von der Trasse teilweise in Anspruch genommenen europäischen Schutzgebiets führe und dass es zu keiner signifikanten Steigerung des Kollisionsrisikos für ein Vorkommen der Wildkatze in dem fraglichen Gebiet komme.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen, weil die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe nicht vorlägen, und den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss ist damit bestands- und das Urteil des NdsOVG rechtskräftig.

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