BVerwG, Urteil v. 16.3.2006 – 4 A 1075/04 – [Flughafen Schönefeld]

Das FFH-Schutzregime, dem bestimmte Biotope unterliegen, erstreckt sich nicht auf Vögel, denen das betreffende Biotop als Habitat dient. Den Schutz, den Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL gewährleistet, genießen Vögel nur über den Lebensraumschutz, der ihnen durch die Ausweisung als Vogelschutzgebiet und die Überleitungsnorm des Art. 7 FFH-RL vermittelt wird.

Weitere Informationen:

Entscheidungsbesprechung:

  • Heiner Lambrecht/Jürgen Trautner, NuR 2007, 181

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • BVerwGE 125, 116
  • NuR 2006, 766

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