Eckertz-Höfer, Marion (DVBl 2009, S. 228 ff.)
Umwelt- und Planungsrecht

Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes Eckertz-Höfer, nach eigenen Aussagen “nicht vom Fach”, was das Umwelt- und Planungsrecht angeht, hatte im Rahmen des Grußwortes zur 32. Umweltrechtlichen Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht die Aufgabe, zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Umwelt- und Planungsrecht zu referieren. Dagegen ist zunächst einmal nichts einzuwenden, allerdings muss vielleicht auch nicht jedes Grußwort Eingang in Fachzeitschriften finden.

Nach dem Vorangestellten sind die Ausführungen naturgemäß allenfalls geeignet, sich einen groben Überblick über die Rechtsprechung des BVerwG zu verschaffen, wenn man als interessierter Leser der DVBl diesen Überblick nicht sowieso schon hat. Darüber hinaus gibt der Beitrag inhaltlich nicht allzu viel her; dies war auch offensichtlich nicht das Ziel des mit Rechtsprechungsübersicht überschriebenen Beitrags.  Dafür lässt Eckertz-Höfer erkennen, dass sie zwar die Fundamentalkritik von Vallendar nicht gelten lässt (“das Urteil [...] zur Autobahn bei Hessisch Lichtenau beweist, es ist weiter möglich, eine Autobahn zu planen”, aber sie die Herausforderungen des europäischen Naturschutzrechtes durchaus erkennt “Die Verfahren [...] bereiten dem Bundesverwaltungsgericht nicht nur einen erheblichen Arbeits- und Prüfungsaufwand. Sie verlangen den zuständigen Richtern auch viel Liebe zum Detail ab.”  

Im Kontext des europäischen Naturschutzrecht angesprochen werden die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur A 44 Hessisch-Lichtenau II (BVerwG, Urteil v. 12.03.2008 – 9 A 3.06) und zur Nordumfahrung Bad Oyenhausen (BVerwG, Urteil v. 09.07.2008 – 9 A 14.07).

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