EuGH, Urteil v. 9.7.2005 – Rs. C-135/04 – [Kommission ./. Spanien]

Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten verstoßen, dass es in der Provinz Guipúzcoa die Jagd auf Ringeltauben „a contrapasa“ erlaubt hat.

Weitere Informationen:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • Slg. 2005, I-5261
  • EurUP 2007, 193

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