EuGH, Urteil v. 20.10.2005 – Rs. C-6/04 – [Kommission ./. Großbritannien]

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen verstoßen, dass es nicht fristgemäß alle erforderlichen Maßnahmen erlassen hat, um die sich aus der Richtlinie ergebenden Anforderungen, umzusetzen.

Weitere Informationen:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • Slg. 2005, I-9017
  • NuR 2006, 494
  • EurUP 2007, 282

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