EuGH, Urteil v. 26.10.2006 – Rs. C-239/04 – [Castro Verde]

Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in der durch die Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 geänderten Fassung verstoßen, dass sie trotz negativer Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung ein Autobahnprojekt mit Trassenverlauf durch das besondere Schutzgebiet Castro Verde durchführte, ohne nachgewiesen zu haben, dass für diese Trasse keine Alternativlösungen vorhanden waren.

Weitere Informationen:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • Slg. 2006, I-10183
  • NuR 2007, 30 ff.
  • DVBl 2007, 379 ff.

Tags: , , , , , , , ,

Kommentieren