EuGH, Urt. v. 24.6.2003 – Rs. C-72/02 – [Kommission ./. Portugal]

Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, dass sie folgende Bestimmungen nicht in ihre Rechtsordnung umgesetzt hat:  

- Artikel 3 Absatz 3, Artikel 10, Artikel 11 und Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen und

- Artikel 7 und Artikel 8 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten sowie

folgende Bestimmungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat:

- Artikel 1, Artikel 6 Absätze 1 bis 4 und Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 92/43 und

- Artikel 2, Artikel 4 Absätze 1 und 4 sowie Artikel 6 der Richtlinie 79/409.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Weitere Informationen:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • Slg. 2003, I-6597

Tags: , , , , , , , , , , , , , , , ,

Kommentieren