EuGH, Urteil v. 19.5.1998 – Rs. C-3/96 – [Kommission ./. Niederlande]

Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, daß es Gebiete zu besonderen Schutzgebieten erklärt hat, deren Zahl und Gesamtfläche offensichtlich unter der Zahl und Gesamtfläche der Gebiete liegen, die geeignet sind, zu besonderen Schutzgebieten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 dieser Richtlinie erklärt zu werden.

Weitere Informationen:

Entscheidungsbesprechung:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • Slg. 1998, I-3031
  • NuR 1998, S. 538 ff.
  • ZUR 1998, S. 141 ff.

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