EuGH, Urteil v. 25.11.1999 – Rs. C-96/98 – [Poitou-Sümpfe]

Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eine ausreichend große Fläche im Sumpfgebiet des Poitou zum besonderen Schutzgebiet erklärt hat, daß sie keine Maßnahmen getroffen hat, um den im Sumpfgebiet des Poitou eingerichteten besonderen Schutzgebieten einen ausreichenden rechtlichen Schutzstatus zu verleihen, und daß sie keine geeigneten Maßnahmengetroffen hat, um die Beeinträchtigung der im Sumpfgebiet des Poitou zum besonderen Schutzgebiet erklärten Gebiete und eines Teils der Gebiete, die zu besonderen Schutzgebieten hätten erklärt werden müssen, zu vermeiden.

Weitere Informationen:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • Slg. 1999, I-8531
  • NuR 2000, S. 206 ff.
  •  ZUR 2000, S. 222 ff.

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