EuGH, Urteil v. 7.12.2000 – Rs. C-38/99 – [Kommission ./. Frankreich]
Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, dass sie Artikel 7 Absatz 4 dieser Richtlinie nicht korrekt umgesetzt, nicht alle Maßnahmen zur Umsetzung für ihr gesamtes Staatsgebiet mitgeteilt und diese Bestimmung nicht korrekt durchgeführt hat.
Weitere Informationen:
- EuGH, Urteil v. 7.12.2000 – Rs. C-38/99 – [Kommission ./. Frankreich]
- Schlussanträge des Generalanwaltes Colomer v. 14.9.2000
Fundstellen (Leitsätze und Gründe):
- Slg. 2000, I-10941
- NuR 2001, 207 ff.
Tags: 2000, Art. 7 Abs. 4 VS-RL, Artenschutz, C-38.99, EuGH, Frankreich, Rechtsprechung, Vertragsverletzungsverfahren, Vogeljagd