EuGH, Urteil v. 7.12.2000 – Rs. C-38/99 – [Kommission ./. Frankreich]

Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, dass sie Artikel 7 Absatz 4 dieser Richtlinie nicht korrekt umgesetzt, nicht alle Maßnahmen zur Umsetzung für ihr gesamtes Staatsgebiet mitgeteilt und diese Bestimmung nicht korrekt durchgeführt hat.

Weitere Informationen:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • Slg. 2000, I-10941
  • NuR 2001, 207 ff.

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