EuGH, Urteil v. 13.6.2002 – Rs. C-117/00 – [Kommission ./. Irland]

Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 3 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten und aus Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen verstoßen, dass es nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um eine ausreichende Vielfalt und Flächengröße der Lebensräume für das Schottische Moorschneehuhn zu bewahren, und dass es nicht die geeigneten Maßnahmen getroffen hat, um im Schutzgebiet Owenduff-Nephin Beg Complex die Verschlechterung der Habitate der Arten, für die dieses Gebiet ausgewiesen worden ist, zu vermeiden.

Weitere Informationen:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • Slg. 2002, I-5335
  • NVwZ 2002, S. 1228 ff.
  • NuR 2002, S. 672 ff.

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