EuGH, Urteil v. 6.11.2003 – Rs. C-434/01 – [Kommission ./. England]

Die Kommission, die den Gegenstand ihrer Klage in der Erwiderung eingeschränkt hat, wirft dem Vereinigten Königreich vor, keine Regelung eingeführt zu haben, die gewährleiste, dass die zuständigen Behörden die in Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen für die Genehmigung einer Ausnahme einhielten, wenn eine Baugenehmigung für Gebiete erteilt werde, in denen geschützte Arten wie der Kammmolch lebten.

Die Klage wurde abgewiesen.

Weitere Informationen:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • Slg. 2003, I-13239

Tags: , , , , , , , , ,

Kommentieren