EuGH, Urteil v. 6.3.2003 – Rs. C-240/00 – [Kommission ./. Finnland]

Die Republik Finnland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten verstoßen, dass sie keine endgültige und vollständige Ausweisung der in ihrem Staatsgebiet belegenen besonderen Schutzgebiete vorgenommen hat.

Weitere Informationen:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • Slg. 2003, I-2187

Tags: , , , , , , , , ,

Kommentieren