EuGH verhandelt zum FFH-Gebiet Unterems und Außenems – Rs. C-226/08 –

Am 26. März 2009 fand vor dem EuGH in Luxemburg die mündliche Verhandlung in dem Vorabentscheidungsersuchen des VG Oldenburg im Verfahren der Stadt Papenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland  (VG Oldenburg, Beschluss v. 13.03.2008 – 1 A 510/08 -) statt.

Ungewöhnlich ist, dass sich die Bundesrepublik Deutschland, die als Beklagte bereits im schriftlichen Vorverfahren von einer Stellungnahme abgesehen hat,  sich in der mündlichen Verhandlung explizit nur zur Frage 5 des Gerichtes und zur Frage der Generalanwältin (beide zur Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 2 bzw. Art. 6 Abs. 3 FFH-RL auf Unterhaltungsbaggerungen) Stellung beziehen mochte.  Zur der – für Prozessbeobachter eigentlich viel wichtigeren – Frage der Möglichkeit der Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen bei der Einvernehmenserteilung konnten sich das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium offensichtlich nicht auf eine gemeinsame Auffassung einigen.

Den Protokollen ist zu entnehmen, dass die Auffassung der Stadt Papenburg und der des die Stadt Papenburg vertretenden Prozessbevollmächtigten Füßer jedenfalls nicht so abwegig zu sein scheint. Es bleibt daher spannend.   

Die Generalanwältin Sharpston kündigte ihre Schlussanträge für spätestens 9. Juli 2009 an.

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