BayVGH, Beschluss v. 15.10.2008 – 14 CS 08.1812 – [Verbandsklagebefugnis im Artenschutz]

Mit den zunehmenden Möglichkeiten der Einflussnahme auf Genehmigungsverfahren durch die Naturschutzverbände versuchen diese, ihren Einflussbereich weiter auszuweiten. Als Beispiel sei hier nur der Versuch des BUND genannt, im gerichtlichen Verfahren der Stadt Papenburg (und der Kreise Leer und Emsland) beim VG Oldenburg gegen die Ausweisung des FFH-Gebietes Unter- und Außenems beigeladen zu werden. Um so erfreulicher ist es, dass der VGH München nun mit Beschluss vom 15.10.2008 - 14 CS 08.1812 – klargestellt hat, dass der Erlass von artenschutzrechtlichen Befreiungen die Beteiligungsrechte des BUND nicht verletzt. 

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