VGH Kassel, Beschluss v. 02.01.2009 – 11 B 368/08.T – [Flughafen Frankfurt/Main]

Mit Beschluss vom 2.1.2009 – 11 B 368/08.T – hat der Hessische Verwaltungsgerichthof (VGH) in Kassel den Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen zum Ausbau des Frankfurter Flughafen vom 18.12.2007 zurückgewiesen.

Zur Begründung führten die Richter aus, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses überwiege das Interesse des Antragstellers an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes bis zur endgültigen Entscheidung der Hauptsache, da die auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichtete Klage des BUND voraussichtlich keinen Erfolg haben wird. Ein Verstoss gegen Vorschriften des europäischen Gebiets- oder Artenschutz läge voraussichtlich nicht vor.

Mit dieser – im Wortlaut sehr deutlichen – (Eil-)Entscheidung aus Kassel ist die erste juristische Hürde auf dem Weg zum Bau der neuen Landebahn Nordwest erfolgriech genommen. Zwar ist der Planfeststellungsbeschluß vom 18.12.2007 sofort vollziehbar; allerdings hatte Fraport zugesagt, mit dem Beginn der Arbeiten bis zu den Entscheidungen im Eilverfahren abwarten zu wollen. Die noch ausstehenden Entscheidungen der Eilanträge der übrigen Antragsteller sind für spätestens Anfang Februar vom VGH angekündigt.

Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.

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