OVG Lüneburg, Urteil v. 20.05.2009 – 7 KS 28/07 – [Flughafen Braunschweig-Wolfsburg]

Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 20.05.2009 – 7 KS 28/07 – und – 7 KS 59/07 – die Klagen von Eigentümern, Anwohnern und eines Naturschutzverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg überwiegend abgewiesen.

Der Senat bestätigte, dass der Ausbau erforderlich sei, um die am Flughafen angesiedelten Forschungseinrichtungen der Luft- und Verkehrstechnik zu sichern und insbesondere dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) auch in Zukunft Forschungen vor allem im Bereich der Hochauftriebstechnik zu ermöglichen.

Die Verlängerung der Start- und Landebahn in ein Europäisches Vogelschutzgebiet hinein sei zu Recht genehmigt worden, weil das mit dem Ausbau verfolgte Ziel, die am Flughafen angesiedelten Forschungseinrichtungen der Luft- und Verkehrstechnik zu sichern und insbesondere dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) auch in Zukunft Forschungen vor allem im Bereich der Hochauftriebstechnik zu ermöglichen, ein höheres Gewicht zukomme als den beeinträchtigten Erhaltungszielen des Vogelschutzgebiets und das Vorhaben insoweit alternativlos sei.

Zweifel äußerte das Gericht allerings, ob der Verlauf einer zu verlegenden Flughafenumgehungsstraße tatsächlich alternativlos sei und gab der Genhemigungsbehörde auf, die noch einmal zu überprüfen. Außerdem sei über Schutzvorkehrungen gegen so genannte “Wirbelschleppen” erneut zu entscheiden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde hin die Revision mit Beschluss v. 11.11.2009 – 4 B 57.09 - zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. 

Weitere Informationen:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • NuR 2009, S. 719 ff.

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