OVG NRW, Urt. v. 11.9.2007 – 8 A 2696/06 – [Windkraftanlagen in Vogelschutzgebieten]

Der Kläger begehrte die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage innerhalb eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Die Genehmigung wurde nicht erteilt, die Klage hiergegen abgewiesen und auch das Oberverwaltungsgericht sah sich außerstande, auf die Berufung des Klägers hin, dessen Begehren abzuhelfen.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen arbeitet die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Westumfahrung Halle vom 17. Januar 2007 en detail ab. Hierbei zeigt sich der von Vallendar, UPR 2008, 1 ff. beschworene “Falleneffekt” der neueren Rechtsprechung zum Gebietsschutz der FFH-Richtlinie: Der Verweis zur “Rechtfertigung” FFH-relevanter Vorhaben auf die Fachwissenschaften führt angesichts der immensen Erkenntnislücken ins Leere. Auch der von Bönsel/Hönig, NuR 2007, 796, 798 vorgeschlagenen Entschärfung des Problems im Wege der Methodenwahl der Zulassungsbehörde bei noch nicht abgeschlossener fachwissenschaftlichen Diskussion erteilt das Oberverwaltungsgericht – gemessen an “Westumfahrung Halle” zutreffend – eine Absage: Fällt das Ergebnis der fachlichen Untersuchung unterschiedlich aus, so ist der erforderliche Gegenbeweis der FFH-Verträglichkeit nicht geführt.

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