Storost, Ulrich (DVBl. 2009, S. 673 ff.)
FFH-Verträglichkeitsprüfung und Abweichungsentscheidung

Kompendium zur FFH-ProblematikNachdem sich nun schon einige (ehemalige) Bundesrichter auch privat zum europäischen bzw. europarechtlich intendierten Naturschutzrecht geäußert haben, hat dies nunmehr auch der – zum Teil – maßgeblich an diversen Leitentscheidungen des BVerwG beteiligte Vorsitzende des 9. Senats, Vorsitzender Richter am BVerwG Dr. Ulrich Storost, getan. Dabei gibt er weniger seine eigene Meinung wieder; vielmehr referriert er die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG in kurzer und prägnater Form. Der Beitrag ist daher sehr gut geeignet, sich einen ersten Überblick über die Rechtslage zu verschaffen.

Interessant ist, dass Storost auf die von Sebastian Steeck und mir (NVwZ 2009, 616 (619 ff.)) heftig kritisierte Rechtsprechung des BVerwG zum Erfordernis der Kommissionsbeteiligung im Rahmen der FFH-Abweichungsprüfung gar nicht eingeht.

Erwähnenswert ist außerdem, dass sich Storost zur erst neulich vom BVerwG in der Hessisch Lichtenau II-Entscheidung (dort Rdnr. 197) wieder in Frage gestellten Klassifikation des Erfordernisses des Kohärenzausgleichs – Tatbestandsvoraussetzung oder Rechtsfolge – dagegen unmissverständlich äußert und für ein Verständnis als Tatbestandsvoraussetzung plädiert. Überhaupt merkt man dem Beitrag den Unmut über die Hessisch Lichtenau II-Entscheidung an, mit der einige der den Vorhabenträgern und Zulassungsbehörden mit der Westumfahrung Halle-Entscheidung in den Weg gerollten Felsbrocken wieder gesprengt wurden (der Leser kann sich die Debatte zwischen Storost und Vallendar in den Beratungen fast schon ausmalen).

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