Ulrich Hösch (UPR 2010, S. 7 ff.)
Zur Behandlung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses

Die praktische Bedeutsamkeit der FFH-Abweichungsprüfung nach Art. 6 Abs. 4 FFH-RL ist bekannt. Hösch nimmt sich der Aufgabe an, überblicksartig, es aber gleichwohl nicht an der nötigen Tiefe fehlen lassend die wesentlichen “Stolpersteine” dieser Prüfung darzustellen.

Anders als der Titel des Aufsatzes zunächst vermuten lässt, erörtert er dabei nicht nur die Begrifflichkeit der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, sondern auch die Alternativenprüfung und den Kohärenzausgleich und arbeitet dabei sehr gut heraus, wie alle drei Abweichungsvoraussetzungen eng miteinander verwoben sind. Hervorhebenswert ist das Herausstreichen der abwägenden Elemente der Alternativenprüfung und die konsequente Schlussfolgerung daraus, dass das bislang von der einschlägigen Rechtsprechung aufgestellte Postulat der umfassenden gerichtlichen Überprüfbarkeit der Abweichungsprüfung zumindest in dieser Rigidität letztlich Illusion ist.

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