EuGH, Urteil v. 13.7.2006 – Rs. C‑191/05 – [Kommission ./. Portugal]

Die Portugiesischen Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten verstoßen, dass sie die Grenzen des besonderen Schutzgebiets „Moura, Mourão, Barrancos“ verändert und dabei Gebiete ausgeschlossen hat, in denen wild lebende Vogelarten vorkommen, deren Schutz die Ausweisung des genannten Gebietes gerechtfertigt hat.

Weitere Informationen:

Fundstellen (Leitsätze udn Gründe):

  • Slg 2006, I-6853
  • EurUP 2006, 211

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