VG Berlin, Urteil v. 04.04.2008 – 10 A 15.08 – [Rotmilan]

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage des Naturschutzbundes Berlin e. V. gegen den Bau der ersten Berliner Windkraftanlage in Berlin-Pankow abgewiesen. Der NABU hatte gegen die immissionschutzrechtliche Genehmigung der Windkraftanlage insbesondere vorgebracht, der geplante Standort des Windrades liege zwischen verschiedenen Feuchtbiotopen und gefährde
das letzte in Berlin lebende Rotmilan-Paar.

Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Der immissionschutzrechtliche Genehmigungsbescheid sei rechtmäßig und berücksichtige ausreichend naturschutzrechtliche Belange. Insbesondere den Abstand des Rotmilan-Horstes zum vorgesehenen Standort des Windrades (ca. 3 km) sah das Gericht als ausreichend an. Zudem liege die Flughöhe der Rotmilane typischerweise unter dem erst in ca. 98 m beginnenden Rotorbereich.

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