VG Bremen, Urteil v. 6.8.2002 – 8 K 1243/00 – [Gebietsmeldung]

Im Unterschied zur Meldung als Vogelschutzgebiet kann die Meldung als FFH-Gebiet dessen rechtlichen Charakter verändern und in einem späteren Verfahren möglicherweise nur noch eingeschränkt überprüft werden. Das ergibt sich aus dem Verfahren zur Umsetzung der FFH-Richtlinie.

Verfahrensgang:

Fundstellen (Leitsätze und Gründe):

  • NuR 2003, 132 ff. 
  • UPR 2003, 120 ff.

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