VG Dresden, Urteil vom 30.10.2008 – 3 K 923/04 – [Waldschlößchenbrücke]

Der Planfeststellungsbeschluss zur Dresdner Waldschlößchenbrücke kann von den Naturschutzverbänden nicht mit Erfolg angegriffen werden. Zu diesem Ergebnis kam die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden nach mehreren Verhandlungstagen mit Urteil vom 30.10.2008.Der aus dem Jahr 2004 stammende Planfeststellungsbeschluss wurde von der Grünen Liga, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) mit gerichtlicher Klage angegriffen. Die Verbände machten im Wesentlichen geltend, dass der Bau der Brücke und ihrer Zufahrten gegen Europäisches Naturschutzrecht verstoße. Insbesondere seien geschützte Tierarten wie der Wachtelkönig, die Kleine Hufeisennase, der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, die Grüne Keiljungfer und andere Lebewesen der Elbaue durch das Bauvorhaben gefährdet. Zudem würden in der Elbaue vorhandene und ebenfalls geschützte Lebensraumtypen (»Magere Flachlandmähwiese« und »Flüsse mit Schlammbänken«) in ihrer Fläche verringert.

Die Richter der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden folgten nach umfangreicher europarechtlicher Prüfung und Anhörung der Experten beider Seiten letztlich der Auffassung der Behörde. Einer weiteren Beweiserhebung bedurfte es danach nicht. Die von den Klägern favorisierte Tunnelvariante kommt nach Auffassung der Kammer als alternative Flussquerung nicht in Betracht, da diese zusätzlich erheblich in den geschützten Flusslauf der Elbe eingreifen würde.

Das Gericht hat die Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen.

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