VGH München, Urteil v. 30.10.2007 – 8 A 06.40023 – [A 94 Forstinning-Pastetten]

Mit Beschluss v. 30.10.2007 – 8 A 06.40023 – hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München den Bau der Autobahn A 94 (Planfeststellungsabschnitt Fortinning-Pastetten) im Korridor über Dorfen für mit dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar erklärt.

Das Verfahren hat deshalb große Aufmerksamkeit bekommen, weil der Verwaltungsgerichthof vor seiner Entscheidung dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen die Frage vorgelegt hat, welches Schutzregime auf sog. Meldegebiete, also FFH-Gebiete, die zwar bereits ausgewählt und gemeldet wurden, aber durch die Kommission noch nicht auf die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gesetzt wurden, anzuwenden ist. Über diese Frage hat der EuGH mit Urteil v. 14.09.2006 – Rs. C-244/05 – [BUND ./. Freistaat Bayern] entschieden. Daraufhin wurde der Planfeststellungsbeschluss entsprechend ergänzt und auch auf die Meldegebiete vorsorglich das Schutzregime des Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL angewendet.

Weitere Informationen:

Tags: , , , , , , , , , , ,

Kommentieren