Willi Vallendar (UPR 2010, S. 1 ff.)
Die Wand im Groden – Land in Sicht für Infrastrukturvorhaben?

Der im deutschsprachigen Raum wohl meistbeachtete Kritiker der Rechtsprechung des EuGH zur FFH-VP (im Zusammenwirken mit der Verbandsklage) meldet sich zurück. In gewohnter Plakativität wiederholt er seine Kritik.

Am Beispiel der Lärmschutzwand für vier Rohrdommel-Paare zum Preis von etwa 5 Mio. Euro im Voslapper Groden im Rahmen der Errichtung des Jade-Weser-Port frischt Vallendar seine Kritik aus früheren Aufsätzen (UPR 2008, 1 ff.; EurUP 2007, 275 ff.) auf. Wirklich Neues enthält der Aufsatz leider nicht. Ergänzt werden die bereits bekannten Überlegungen Vallendars lediglich durch Bemerkungen zu eventuellen Beurteilungsspielräumen in der FFH-VP, um das Problem der “vorhabenschädlichen” Beweislastverteilung einerseits und der letztlich gleichsam inhaltsleeren Verweisung des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL auf naturschutzfachliche Maßstäbe andererseits in den Griff zu bekommen. Dabei verneint Vallendar solche Spielräume, ohne überhaupt nur in eine vertieftere Prüfung einzutreten (zu einem anderen Ergebnis gelangende skizzenhafte Überlegungen finden sich bspw. bei Steeck/Lau, NVwZ 2009, 616, 617 f.; vertieft demnächst Lau in UPR  2010).

Tags: , , , , , ,

Kommentieren